Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Aktuelles

Neue Provisionsregelung für den Verkäufer und Käufer ab 23.12.2020! 

Wir möchten Sie über die ab 23.12.2020 neu geltenden Regeln für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen informieren.

Nicht betroffen sind Mehrfamilienhäuser, Bauplätze und Gewerbe-Immobilien.

Die neue Regelung gibt vor, wie die Verteilung der Provision zukünftig erfolgen soll:

Für Einfamilienhäuser und Etagenwohnungen gilt ab dem 23.12.2020, dass zukünftig grundsätzlich sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer eine gleich hohe Provision vereinbart werden muss. Es ist also nicht mehr möglich, die Provision nur vom Käufer allein einzufordern.

Es gibt allerdings die Alternative, als Makler nur mit dem Verkäufer eine Provisionsvereinbarung zu treffen. Das hat dann den Vorteil, dass der Makler nur noch für den Auftraggeber tätig ist und allein seine Interessen wahren muss. Gerne beraten wir Sie zu den Details der neuen Vorschriften.

Rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben Sie uns!

Tipp für Mieter: „Mietkaution als Ratenzahlung“

Sie sind gerade dabei, einen neuen Mietvertrag abzuschließen? Dann ist der Artikel sicher auch für Sie interessant.

Mietkaution als Ratenzahlung
Zum Seitenanfang